Das allgemeine Interesse an den Zeugnissen unserer Geschichte und die Bereitschaft von Denkmaleigentümer*innen, auch Belastungen für die Substanzsicherung ihrer Objekte zu tragen, ist in den letzten Jahren deutlich gewachsen. Dennoch bleibt eine Vielzahl von Erhaltungs- und Instandhaltungsaufgaben, bei denen der erforderliche finanzielle Aufwand die Leistungsfähigkeit der Eigentümer*innen übersteigt. Seit Oktober 2013 bietet das Land Nordrhein-Westfalen zwei Förderprogramme in Form zinsgünstiger Darlehen. Informationen zu den Darlehensprogrammen erhalten Sie bei den Unteren Denkmalbehörden.
Neben der Förderung auf Darlehensbasis schaffen vor allem Steuererleichterungen einen Anreiz, privates Kapital für die Erhaltung von Denkmälern einzusetzen. Informationen entnehmen Sie bitte der Broschüre "Denkmäler im Privateigentum - Hilfe durch Steuererleichterungen" des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz.
Für generelle Informationen zur Förderung mit öffentlichen Mitteln lesen Sie bitte auch unsere Informationen zur Denkmalförderung.
Erläuterungen zu den Darlehensprogrammen des Landes Nordrhein-Westfalen finden Sie im Internetauftritt des Ministeriums: