Denkmäler werden erhalten, weil sie historische Botschaften in die Gegenwart und für spätere Zeiten übermitteln sollen. Träger dieser Informationen ist neben der äußeren Gestalt eines Denkmals ganz besonders seine geschichtlich gewachsene Substanz. Aus diesem Grund bedürfen alle Maßnahmen - von der Fenstererneuerung bis zum Umbau im Inneren eines Gebäudes oder der Wiederherstellung einer Gartenanlage - der Abstimmung und Genehmigung durch die Denkmalbehörden.
RWTH-Institut für Werkstoffkunde in Aachen (Foto: Silvia Margrit Wolf, LVR-ADR)
Die Abteilung Bau- und Kunstdenkmalpflege des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland wirkt bei Instandsetzungs- und Umbaumaßnahmen an Denkmälern (Bau- und Gartendenkmälern sowie beweglichen Denkmälern) fachlich mit. Dazu beraten die Gebietsreferent*innen die jeweils zuständigen Behörden, Eigentümer*innen, Planer*innen sowie die Handwerkerschaft umfassend in allen denkmalpflegerischen Belangen.
Die Abteilung Bau- und Kunstdenkmalpflege bringt durch fachliche Stellungnahmen denkmalpflegerische Interessen bei allen öffentlichen und privaten Planungen ein. Zugleich engagiert sie sich in der Fortbildung für Architekt*innen, Planer*innen sowie Bauingenieur*innen, Eigentümer*innen von Denkmälern und Mitarbeitenden in Denkmalbehörden.
Dr. Claudia Euskirchen
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