Die Inventarisation, die Erfassung und Bewertung denkmalwerter Bauten und Anlagen, steht am Anfang jedes denkmalpflegerischen Handelns. Nach den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW) muss die Denkmaleigenschaft des jeweiligen Objektes beschrieben und begründet werden, bevor es zur Unterschutzstellung kommt. Erst danach können Maßnahmen zum Schutz getroffen werden.
Im Auftrag der Öffentlichkeit ermitteln Fachleute der Denkmalpflegeämter das, was bewahrenswert ist.
Dabei geht es nicht nur um so genannte Kunstdenkmale, wie Schlösser und Kirchen, sondern auch um einzelne, wichtige Belege für das alltägliche Leben und Arbeiten der Bevölkerung als Geschichtszeugnisse im Allgemeinen. Von den ländlichen Räumen des Niederrheins bis zum schwerindustriellen Ballungsraum des Ruhrgebiets reicht hier im Rheinland die Palette. Dazu gibt es geschichtsträchtige Städte, die ebenfalls eine reiche gewerbliche Tradition sowie oft schützenswerte Ortskerne besitzen. So kommen zu den Klöstern und Burgen zum Beispiel Tankstellen der 1950er Jahre oder ganze Zechenanlagen, wie sie für das hochindustrialisierte Rheinland seit über 150 Jahren besonders charakteristisch sind, aber auch Wohnsiedlungen oder besonders gestaltete Park- und Gartenanlagen als Denkmale des Lebens im Industriezeitalter hinzu.
Die Vielfalt spiegeln auch die UNESCO-Welterbestätten im Rheinland wider: Aachener Dom (Welterbe seit 1978), Brühler Schlösser Augustusburg und Falkenlust (1984), Kölner Dom (1996), Zeche Zollverein in Essen (2001) sowie der Niedergermanische Limes im Rheinland (2021) als archäologisches Denkmal.
Die Inventarisation fasst ihre Erkenntnisse in Listen, Gutachten, Inventaren und Veröffentlichungen zusammen. Die Ergebnisse der Grundlagenforschung werden Wissenschaft und Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Dr. Anna Skriver
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