Das Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) verpflichtet die Denkmalfachämter der Landschaftsverbände zur Beratung und Unterstützung der Gemeinden und Kreise und zur fachlichen Mitwirkung an deren Entscheidungen. Für die Abteilung Bau- und Kunstdenkmalpflege bedeutet dies, Änderungsvorhaben an Denkmälern mit den örtlichen Denkmalbehörden und den Eigentümer*innenzu erörtern und Entscheidungshilfen für Sanierung, Modernisierung und Erhaltung zu geben. Dies ist Aufgabe der jeweils zuständigen Gebietsreferent*innen. Verwaltungsverfahren werden fachlich begleitet und eine umfassende Beratung in allen denkmalpflegerischen Fragen gewährleistet.
Fachtagung "Kölner Gespräche zu Architektur und Denkmalpflege" (Foto: Eva Westerfeld, FH Köln)
Dabei wird auch das in den einzelnen Fachbereichen gesammelte und fortentwickelte Spezialwissen den kommunalen und staatlichen Denkmalbehörden vermittelt bzw. den Denkmaleigentümer*innen sowie den Architekt*innen zur Verfügung gestellt.
Die gutachterliche Tätigkeit der Abteilung Bau- und Kunstdenkmalpflege wird darüber hinaus in erheblichem Umfang bei verwaltungsgerichtlichen Verfahren in Anspruch genommen.