Burg Zülpich, Ostturm (Foto: Jürgen Gregori, LVR-ADR)
Ein gründliches Wissen um die Bau- und Kunstdenkmäler des Rheinlandes ist unverzichtbare Voraussetzung für deren Wertschätzung und Pflege. Das Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalens hat die Aufgabe der Grundlagenforschung den Denkmalfachämtern bei den Landschaftsverbänden übertragen. Dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland stehen dafür vielfältige Hilfsmittel zur Verfügung: Fachbibliothek, Fotoarchiv, Grafiksammlung, Plansammlung, Datenbanken sowie technisches Gerät.
Die Grundlagenforschung widmet sich dem ganzen Spektrum dessen, was denkmalwert sein kann: Kirchen, Burgen und Schlösser, Wohn- und Siedlungsarchitektur, Garten- und Parkanlagen, ländliche Architektur, Bauten der Industrie und Technik sowie Gemälde und Skulpturen.
Dabei kennt das nordrhein-westfälische Denkmalschutzgesetz keine Zeitgrenze. Darum gehört das karolingische Aachener Münster ebenso wie das im High-Tech-Stil erbaute Aachener Klinikum zu den Objekten, die nach ihrer Erfassung durch die Grundlagenforschung als Denkmal eingestuft worden sind.
Öffentlichkeit und Wissenschaft erhalten auf diese Weise unter anderem neue Erkenntnisse zur Kunst- und Architekturgeschichte, Geschichte, Volkskunde und zur Geschichte der Gartenkunst.
Aus den Besonderheiten der Geschichte des Rheinlandes resultieren Forschungsschwerpunkte zu Sakralbauten, ländlicher Architektur, Malerei und Skulptur der Spätgotik sowie Architektur der Nachkriegszeit.