Aus Befunduntersuchung und Zustandserfassung der Denkmalsubstanz im Vorfeld von Restaurierungen und Instandsetzungen wird ein Katalog von Maßnahmen entwickelt, die aus denkmalpflegerischer Sicht notwendig bzw. sinnvoll sind. Dabei werden sowohl die restauratorischen und konservatorischen Vorgehensweisen wie auch die geeigneten Materialien konzeptionell berücksichtigt. Die Entwicklung einer Konzeption für die anstehende Restaurierung oder Instandsetzung findet in Zusammenarbeit mit den denkmalrechtlich zuständigen Institutionen, etwa den Unteren Denkmalbehörden, statt. Dabei werden selbstverständlich auch die Vorstellungen und Möglichkeiten des Auftraggeber*innen bzw. der Denkmalbesitzer*innen berücksichtigt. Der Rahmen, in dem sich die unterschiedlichen Möglichkeiten bewegen, wird durch das neue nordrhein-westfälische Denkmalschutzgesetz gesteckt.
Auf Grundlage der von den Werkstätten empfohlenen Maßnahmen können Kalkulationen durch Handwerker*innen oder Restaurator*innen eingeholt werden. Ebenso werden Angebote und Maßnahmenkataloge von freien Restaurierungsunternehmen und Gutachten von externen Instituten fachlich bewertet und kommentiert. Bei Bedarf können Fragestellungen formuliert und Kontakte zur Durchführung weiterer Untersuchungen und Analysen hergestellt werden. Laufende Maßnahmen werden bei Bedarf von den Werkstätten des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland begleitet. Dadurch sind Hilfestellungen bei neu auftretenden Befunden und ihre rasche konzeptionelle Einarbeitung in die laufende Maßnahme möglich.
So lässt sich ein wesentlicher Grundsatz der Restaurierung zusammenfassen. Dies bedeutet, dass sich die Beratung durch die Restaurator*innen der Abteilung an den Eckpunkten Substanzerhalt, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit orientiert. Es wird untersucht, ob historische Substanz mit ästhetischer und funktionaler Zielsetzung erhalten werden kann, ob angebotene Maßnahmen sinnvoll, notwendig oder überflüssig sind oder ob vorgesehene Arbeitsschritte und Materialien sogar schädlich sein können.
Die Begutachtung und kontinuierliche Betreuung von Objekten, die im Laufe von fast fünfzig Jahren Werkstatttätigkeit bearbeitet wurden, liefern wichtige Erkenntnisse zu Alterungseigenschaften eingesetzter Materialien, zur Effektivität von Präventivmaßnahmen und zur Dauerhaftigkeit der durchgeführten Arbeiten. Durch die Vielzahl der betreuten Objekte verfügen die Restaurierungswerkstätten über eine breite Basis an Erfahrungen. Damit ist eine praxisorientierte Beratung gewährleistet.
Gelegentlich lässt sich mit geringem Aufwand eine aussagekräftige Musterfläche anlegen, die den Objektverantwortlichen vor Ort einen guten Eindruck vom Endergebnis einer Restaurierung geben kann. Dies kann eine kleine Freilegung, eine Reinigungsprobe, ein Retuschefeld oder ein musterhaft restauriertes Einzelstück aus einem größeren Ensemble sein. Musterflächen helfen auch, den Aufwand einer größeren Restaurierung abschätzen zu können. Auftragsrestaurierungen führen die Amtswerkstätten jedoch nicht aus.