Denkmalbereich Odenthal-Altenberg, Ausschnitt aus dem Fachgutachten (Entwurf: Elke Janßen-Schnabel, LVR-ADR)
Die Wahrnehmung denkmalpflegerischer Interessen bei allen Planungen öffentlicher Träger und die Vertretung dieser Interessen etwa bei Erörterungsterminen ist ein wichtiges Aufgabengebiet im Bereich des "vorbeugenden" Denkmalschutzes, das in Zusammenarbeit mit der Abteilung Inventarisation bearbeitet wird.
Zu den Planungen öffentlicher Träger gehören Landesentwicklungspläne, Regionalentwicklungspläne, Braunkohlepläne, Bauleitpläne, Landschaftspläne etc. Hierzu wird das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland als Träger öffentlicher Belange im Sinne des § 1 Absatz 3 Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen beteiligt, so dass einer frühzeitigen Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes Rechnung getragen wird. Diese Beteiligung des Fachamtes in Rahmen des Planungsprozesses ist als Bestandteil des städtebaulichen Gestaltungsinstrumentariums zu bewerten.
Außerdem ist die Abteilung Bau- und Kunstdenkmalpflege bei der Vorbereitung von Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen beratend tätig. Wie bei den Denkmalbereichssatzungen sind auch hier denkmalpflegerische Belange berührt, die eine Beteiligung des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland erforderlich machen.