Die Städtebauliche Denkmalpflege ist ein noch junges Aufgabenfeld der staatlichen Denkmalpflege. Sie etablierte sich in den 1970er Jahren, als großflächige Abrisse ganzer Altbauquartiere sowie ein umfangreiches Baugeschehen zum unwiederbringlichen Verlust geschichtlich überlieferter gestalterischer Zusammenhänge führten. Ausgangspunkt ist die Erkenntnis, dass Baudenkmäler oftmals miteinander in Beziehung stehen und erst durch die Berücksichtigung des speziellen räumlichen Kontextes eine ganzheitliche denkmalgerechte Betrachtungsweise möglich ist. Inzwischen wird die Städtebauliche Denkmalpflege nicht nur in den Denkmalschutzgesetzen der Länder, sondern ebenso im Bauplanungsrecht des Bundes berücksichtigt.
In der Arbeitspraxis nimmt das Sachgebiet unterschiedliche Aufgaben wahr: Am Anfang steht zunächst die Erfassung und Bewertung von objektübergreifenden städtebaulichen und kulturlandschaftlichen Zusammenhängen. Darunter fallen beispielsweise gewachsene Stadtkerne und Dörfer und ihre Einbindung in die topografischen Gegebenheiten oder auch Ausschnitte aus der Kulturlandschaft, in denen eine starke Verdichtung historischer Spuren vorliegt.
Publikationen des LVR-ADR zur Städtebaulichen Denkmalpflege
Anschließend befasst sich die Städtebauliche Denkmalpflege mit den Chancen und Möglichkeiten des Erhalts der als denkmalwert erkannten flächenhaften Strukturen und Elemente. Wir beraten und leisten Vermittlungsarbeit bei großmaßstäblichen Planungsvorhaben und bei der Umsetzung baulicher Maßnahmen, die Baudenkmäler, ihren Wirkungsraum oder ihre Beziehung zueinander betreffen. Dazu gehört unter anderem die Erarbeitung von Fachbeiträgen zu erhaltenswerten historischen Kulturlandschaften gemeinsam mit der LVR-Abteilung Kulturlandschaftspflege und dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland.
Zu einer wesentlichen Aufgabe der Städtebaulichen Denkmalpflege gehört ferner die Prüfung, ob das öffentliche Interesse der Denkmalpflege bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen (Landesentwicklungsplan, Regionalplan), Bauleitplänen (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) und anderen öffentlichen Fachplanungen angemessen berücksichtigt wird. Diese Aufgabe ergibt sich aus der gesetzlich festgeschriebenen Funktion des LVR-Amts für Denkmalpflege im Rheinland als Träger öffentlicher Belange (TöB).
Weiterhin berät die Städtebauliche Denkmalpflege Kommunen bei der Aufstellung von Denkmalpflegeplänen und denkmalpflegerischen Fachbeiträgen. Ebenso bietet das Sachgebiet Unterstützung bei der Bewertung und beim Umgang mit historischen Zusammenhängen im planerischen Bereich auf der Grundlage anderer Gesetze oder Rechtsverordnungen an. Dies betrifft unter anderem die Vorbereitung von Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen, Gestaltungsfibeln, Gestaltungshandreichungen oder auch Gestaltungsleitfäden.
Cover des 2024 erschienenen Leitfadens "Kulturelles Erbe in der Umweltprüfung"
Unsere in Zusammenarbeit mit dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege und der LVR-Abteilung Kulturlandschaftspflege erarbeitete Checkliste "Berücksichtigung des Kulturellen Erbes in der Planung" finden Sie hier.
Jüngst erschienen ist die Publikation "Kulturelles Erbe in der Umweltprüfung", ein Leitfaden zur Berücksichtigung des kulturellen Erbes bei Umweltverträglichkeitsprüfungen, Strategischen Umweltprüfungen und Umweltprüfungen in der Bauleitplanung. Die 140-seitige Broschüre gibt einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen. Es zeigt Methoden zur Erfassung, Beschreibung und Bewertung des kulturellen Erbes auf und gibt Unterstützung bei der Einschätzung von Konflikten, Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen. Die Möglichkeit zum kostenfreien Download finden Sie hier.