LVR-Amt für Denkmalpflege
im Rheinland
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Blick in die Kuppel des Oktogons des Weltkulturerbes Aachener Dom

Denkmalpflege im Rheinland

Beispielseite für die Ankerliste / Inhaltsverzeichnis

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Darstellung eines Inhaltsverzeichnisses, auch Ankerliste genannt.

Dieses Modul erstellt automatisch ein Inhaltsverzeichnis aus allen Absatzüberschriften.

Es besteht auch die Möglichkeit, einen Absatz über die Option "in Ankerliste verbergen" aus dem Inhaltsverzeichnis auszublenden.

Grundlagen

Die Anwendung und Auslegung der Bestimmungen des SGB VIII und der Rahmenverträge für die Übernahme von Kosten für Jugendhilfeleistungen stellt hohe Anforderungen. Die Fachkräfte der wirtschaftlichen Jugendhilfe müssen einen Ausgleich finden zwischen der sparsamen Verwaltung der finanziellen Mittel und dem gesetzlich garantierten Anspruch auf Leistungen der Jugendhilfe. Das LVR-Landesjugendamt unterstützt die örtlichen Jugendhilfeträger bei der Erfüllung dieser Aufgaben.

Das LVR-Landesjugendamt berät in Fragen der Anwendung und Auslegung der Rahmenverträge zur Kostenübernahme von Leistungsentgelten für Jugendhilfeeinrichtungen. Er führt dazu Fachtagungen durch und gibt Empfehlungen heraus.

Im Folgenden finden Sie eine Zusammenstellung der diesbezüglichen Rundschreiben sowie weiterführende Informationen und Materialien.

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Geschäftsstelle der Landeskommission

In NRW bilden Rahmenverträge die Grundlage für Vereinbarungen über Leistungsangebote, Qualitätsentwicklung und Entgelte. Rahmenvertragspartner sind die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, die Vereinigungen sonstiger Leistungserbringer sowie die kommunalen Spitzenverbände.

Im Auftrag der Rahmenvertragspartner nehmen die Landschaftsverbände die Aufgaben der Geschäftsstelle der Landeskommission Jugendhilfe in neutraler Funktion wahr. Die Geschäftsstellenfunktion wechselt im zweijährigen Turnus.

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Servicecenter Jugendhilfe

Der Landschaftsverband Rheinland hat auf Wunsch der kommunalen Spitzenverbände den Kommunen zur wirtschaftlichen Beratung bei Verhandlungen und Vereinbarungen von Leistungsentgelten für Erziehungshilfeeinrichtungen nach dem SGB Vlll ein Angebot unterbreitet. Sofern die Kommunen dies wünschen, können sie mit dem LVR für diese Dienstleistung eine Vereinbarung abschließen.

Der LVR übernimmt wahlweise folgende Funktionen:

  • wirtschaftliche Beratung der örtlichen Träger der Jugendhilfe vor Abschluss von Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen
  • Hinzuziehung von pädagogischer Fachkompetenz
  • Prüfung von Entwürfen zu Entgeltvereinbarungen auf der Grundlage von Kalkulationen
  • Berechnung eines vereinbarungsfähigen Entgelts
  • Verhandlungen von Entgeltvereinbarungen zusammen mit dem örtlichen Träger der Jugendhilfe.

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