Für alle Fragen von Bürger*innen bezüglich Denkmalschutz und Denkmalpflege sind die Kommunen, und dort konkret die Unteren Denkmalbehörden (UDB), die ersten Ansprechpersonen. Das Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW) sieht vor, dass sich die Städte und Gemeinden des Landes um den Schutz und die Pflege der eingetragenen Denkmäler auf ihrem Territorium kümmern.Sie führen die Denkmallisten (§ 23 7 ). Bei ihnen befinden sich auch die Denkmalakten mit Plänen, Schriftverkehr, Fotos und weiteren Unterlagen zu den Objekten. Denkmaleigentümer*innen erhalten hier die Steuerbescheinigung für Aufwendungen an Denkmälern.Auch wenn es um Fördermittel für das Denkmal geht, ist die Untere Denkmalbehörde Ansprechperson für Denkmaleigentümer*innen und Vereine. Ihre Mitarbeiter*innen können Hinweise auf Fördermöglichkeiten geben.Neben den Mitarbeiter*innen der Unteren Denkmalbehörden sind auch ehrenamtlich Beauftragte für Denkmalpflege Ansprechpersonen für Bürger*innen, die sich beispielsweise um den Erhalt eines Denkmals sorgen (§ 30 3 ). Sie werden von den Kommunen für je fünf Jahre bestimmt. Sie beobachten die örtlichen Vorhaben, Planungen und Vorgänge sowie die Presseberichterstattung, die die Interessen der Denkmalpflege berühren, vermitteln Informationen an den Denkmalausschuss, die Untere Denkmalbehörde und das Denkmalfachamt beim Landschaftsverband, nehmen an Ortsterminen oder Gremiensitzungen wie dem kommunalen Bau-, Kultur- oder Denkmalausschuss teil und pflegen Kontakte zu denkmalrelevanten Institutionen und Personen. Allerdings nutzen nicht alle nordrhein-westfälischen Kommunen dieses Instrument der Bürgerbeteiligung.
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