Es geht ihnen um nicht mehr und nicht weniger als um die Bewahrung des kulturellen Erbes in NRW. Und um ihre Lehre. Gegen alle fachlichen Einwände, eine Petition der Deutschen Stiftung Denkmalschutz und gegen alle Warnungen des hochkarätig besetzten Denkmalbündnisses NRW will das Heimatministerium noch vor den Landtagswahlen ein neues Denkmalschutzgesetz in NRW durchsetzen. Gegen dieses Gesetzesvorhaben - auch als "DenkmalNichtschutzgesetz" und "DenkmalNichtsnutzgesetz" bezeichnet - wehren sich nun Lehrende an den Hochschulen in NRW. Prof. Dr. Jens Niebaum lädt kurzfristig zu einer Diskussionsveranstaltung nach Münster ein, an der Journalisten auch virtuell teilnehmen können.
DIe Veranstaltung findet statt am morgigen Mittwoch, 30. März 2022, 16 Uhr, Hörsaal F5 der Universität Münster am Domplatz 20-22. Alternativ Zoom-Meeting beitreten Meeting-ID: 672 7199 5435 Kenncode: 530136 Schnelleinwahl mobil +496938079883,,67271995435#,,,,*530136# Deutschland Einwahl nach aktuellem Standort +49 69 3807 9883 Deutschland Meeting-ID: 672 7199 5435So viel vorab: Die in ganz unterschiedlicher Hinsicht mit Denkmälern, Kunst und kulturellem Erbe befassten Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen wollen darlegen, warum die Auseinandersetzung mit Denkmälern für ihr jeweiliges Fachgebiet von Bedeutung ist, warum die Neufassung des Denkmalschutzgesetzes der Überlieferung des kulturellen Erbes schadet und wie das neue Gesetz die Relevanz der fachlichen Beurteilung schwächt. Sie beklagen sachfremde Belange zum Nachteil der Denkmäler, Sonderrollen für Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie verkomplizierte behördliche Strukturen und Verfahren. In die Diskussion um die Pflege des kulturellen Erbes sind auch Studierende der beteiligten Fächer als Nachfolgegeneration mit einbezogen.
Mit freundlichen Grüßen Sabine Cornelius Pressereferentin
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