LVR-Amt für Denkmalpflege
im Rheinland
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Eingangsfassade der Abtei Brauweiler

Denkmalpflege im Rheinland

Auswahl häufig gestellter Fragen

Was ist ein Denkmal?

Laut Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW), § 2 sind Denkmäler

"... Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht.
Baudenkmäler sind Denkmäler, die aus baulichen Anlagen oder Teilen baulicher Anlagen bestehen. Zu einem Baudenkmal gehören historische Ausstattungsstücke, soweit sie mit dem Baudenkmal eine Einheit von Denkmalwert bilden.
Gartendenkmäler sind Grün-, Garten- oder Parkanlagen, Friedhöfe oder sonstige Zeugnisse der Garten- und Landschaftsgestaltung... Zu einem Gartendenkmal gehören seine Historischen Ausstattungsstücke, soweit sie mit dem Gartendenkmal eine Einheit von Denkmalwert bilden."

"Bedeutend" ist dabei nicht gleichzusetzen mit berühmt, besonders alt oder kostbar. Auch auf den ersten Blick kleine oder unscheinbare Dinge können Geschichte überliefern und deshalb schützenswert sein. Ebenso muss ein Denkmal nicht schön sein oder sich in perfektem Zustand befinden. Entscheidend für die Denkmaleigenschaft ist allein der an der Bausubstanz festzumachende historische Zeugniswert.

Wie wird ein Objekt zum Denkmal?

Um den Status eines geschützten Bau- oder Gartendenkmals zu erhalten, muss in Nordrhein-Westfalen ein Objekt in die von der zuständigen Unteren Denkmalbehörde geführte Denkmalliste eingetragen werden. Das kann "von Amts wegen, auf Anregung der Eigentümerin oder des Eigentümers oder auf Antrag des zuständigen Denkmalfachamtes", im Rheinland das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland, erfolgen (§ 23 Abs. 4 DSchG NRW).
Dazu muss der Denkmalwert anhand der Kriterien des Denkmalschutzgesetzes geprüft, beschrieben und begründet werden. Das Verfahren zur Eintragung bestimmt § 24 DSchG NRW.

Wie erfahre ich, ob mein Haus ein Denkmal ist?

Das Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalens (DSchG NW) sieht vor, dass Denkmäler in die von den Unteren Denkmalbehörden geführte Denkmalliste einzutragen sind. Auskunft darüber, ob ein Gebäude bereits in die Denkmalliste eingetragen ist (§ 3 DSchG NW) oder vorläufig unter Schutz gestellt ist (§ 4 DSchG NW), erteilt die zuständige Untere Denkmalbehörde Ihrer Kommune.

Ist beim Denkmalschutz nur die Fassade geschützt?

Ein Gebäude ist in der Regel in seiner Gesamtheit Denkmal, das heißt nicht allein sein Äußeres, sondern es gehören z.B. auch die erhaltenen historischen Strukturen und Ausstattungsstücke des Inneren dazu. Auskunft über den Schutzumfang liefert der Eintragungstext in der Denkmalliste.

Wo erhalte ich eine Denkmalplakette?

Als Anerkennung für die im öffentlichen Interesse übernommenen Verpflichtungen verleiht das Land Nordrhein-Westfalen der Eigentümer*in eines Denkmals eine Denkmalplakette nebst Urkunde. Die Plakette aus emailliertem Stahlblech sowie eine Urkunde werden der Denkmaleigentümer*in von der Gemeinde überreicht, die diese bei der Regierungspräsident*in anfordert. Die Kosten trägt das Land Nordrhein-Westfalen. Möchten Sie als Eigentümer*in eines Denkmals dieses durch Anbringung einer Denkmalplakette an gut sichtbarer Stelle kennzeichnen, wenden Sie sich an die zuständige Untere Denkmalbehörde Ihrer Gemeinde.

Wozu verpflichtet Denkmalschutz die Eigentümer*innen?

Denkmalschutz bedeutet nicht, dass an einem Gebäude nichts mehr verändert werden darf oder ein bestimmter Zustand wiederhergestellt werden muss. Das Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalens (DSchG NW) legt grundsätzlich fest:

"Die Eigentümerin oder der Eigentümer sowie die sonstigen Nutzungsberechtigten haben ihre Baudenkmäler im Rahmen des Zumutbaren denkmalgerecht zu erhalten, instand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen." (DSchG NRW § 7 Abs. 1)

Denkmäler dürfen verändert werden, um sie weiter erhalten und sinnvoll nutzen zu können. Ziel jeder Maßnahme muss es aber sein, so viel an historischer Substanz wie möglich zu erhalten. Dies heißt, dass die Maßnahme nach gründlicher Prüfung auf das wirklich Notwendige zu beschränken ist, um unnötig tiefgehende Erneuerungen zu vermeiden. Das schließt Modernisierungen aber keineswegs aus.

Sind die Beratungsleistungen des LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland kostenlos?

Beratungen durch die Mitarbeiter*innen des in Pulheim-Brauweiler ansässigen Denkmalfachamtes in allen Angelegenheiten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sind grundsätzlich kostenlos. Zwecks fachlicher Beratung stehen Kunsthistoriker*innen, Architekt*innen, Gartendenkmalpfleger*innen, Vermessungsingenieur*innen, Bauforscher*innen sowie Restaurator*innen verschiedenster Fachgebiete zur Verfügung. Empfehlenswert ist es jedoch, sich mit Ihrem Anliegen grundsätzlich zunächst an Ihre zuständige Untere Denkmalbehörde zu wenden, da Sie dort auch beispielsweise eine Erlaubnis zur Veränderung oder eine Steuerbescheinigung für die Instandsetzungsarbeiten am Denkmal erhalten.

Wieviele Denkmäler gibt es im Rheinland?

52.250 geschützte Baudenkmäler gab es zum Stichtag 01.01.2021 im Rheinland, davon 41.547 in privatem, 5.816 in kommunalem, 864 in Landes- und Bundeseigentum sowie 4.025 in kirchlichem Eigentum. Hierzu gehören auch Gartendenkmäler, die erst seit dem 01.06.2022 statistisch getrennt erfasst werden. Hinzu kommen einige Hundert bewegliche Denkmäler sowie 158 Denkmalbereiche, etwa das Wuppertaler Zooviertel, die Immunität in Xanten, die historischen Stadtkerne von Hückeswagen und Bad Münstereifel oder auch eine ganze Kulturlandschaft, das Untere Siegtal bei Hennef.
Darüber hinaus hat das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland einige Tausend weitere Objekte inventarisiert, die die Wissenschaftler*innen des Amtes als denkmalwert erachten. Für ihre baldige Unterschutzstellung setzt sich das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland ein.

Was versteht man unter beweglichen Denkmälern?

Bewegliche Denkmale – neben Baudenkmalen, Gartendenkmalen, Denkmalbereichen und Bodendenkmalen eine eigene Kategorie im nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz - sind alle nicht ortsfesten Kulturdenkmale von der Gemäldesammlung über Möbel, Bücher, Glocken, Paramente (liturgische Gewänder), Vereinsfahnen bis hin zur Lokomotive oder Straßenbahn.
Laut Statistik der Obersten Denkmalbehörde, dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW, waren zum 01.01.2021 im Rheinland 322 bewegliche Denkmäler unter Schutz gestellt, davon 186 im Regierungsbezirk Köln und 136 im Regierungsbezirk Düsseldorf. Beweglichen Denkmalen droht weniger die Zerstörung ihrer Substanz als der Verlust ihres historischen Zusammenhangs durch Entfernung vom Ursprungsort oder von Einzelobjekten.

Wie kann ich mich in der Denkmalpflege engagieren?

Denkmäler erforschen, Denkmäler behutsam instand setzen, für Denkmäler eine neue Nutzung finden: Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, sich ehrenamtlich in der Denkmalpflege zu engagieren! Einen ersten Überblick über Tätigkeitsfelder sowie die Rahmenbedingungen ehrenamtlicher Arbeit von der Vereinsgründung bis zum Versicherungsschutz bietet die Informationsbroschüre "Unser Denkmal - Wir machen mit", die Sie kostenfrei über das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland beziehen können.

Bildet das LVR-Amt für Denkmalpflege auch aus?

Das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland engagiert sich in der Ausbildung für Fotograf*innen, bietet ein wissenschaftliches Volontariat zur Restaurator*in an sowie ein wissenschaftliches Volontariat mit der Qualifizierung zur Denkmalpfleger*in. Die Stellen werden im LVR-Karriereportal ausgeschrieben.

Darüber hinaus besteht für Studierende einschlägiger Fachrichtungen (zum Beispiel Kunstgeschichte, Architektur, Historische Geographie, Recht) die Möglichkeit, im Rahmen eines vierwöchiges Praktikums die Aufgabenbereiche des Fachamtes kennenzulernen. Die Praktika im LVR-ADR werden nicht vergütet. Bewerbungen für ein Praktikum richten Sie bitte an:

LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland
z.Hd. Dr. Claudia Euskirchen
Ehrenfriedstraße 19
50259 Pulheim